Einschreibung in die Volksschule

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Für das Schuljahr 2007/08 finden die Schülereinschreibungen vom 1. bis 15. Dezember 2006 statt:
Freitag bis Freitag: jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstag: zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr

Der Stadtschulrat für Wien hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien (MA 10, MA 56) und dem Verein „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ bezüglich des Aufnahmeverfahrens von Schulneulingen, der Erfassung des frühen Sprachförderbedarfes und der Bedarfserhebung für Tagesbetreuung Folgendes vereinbart:

Schüleraufnahmeverfahren

Für die Aufnahme erforderliche Dokumente und Unterlagen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Meldenachweis:
    • Einladung zur Schülereinschreibung oder
    • eine aktuelle Meldebestätigung (erhältlich bei jedem Magistratischen Bezirksamt) oder
    • eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)
  3. eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde
  4. Nachweis des religiösen Bekenntnisses des Kindes
  5. Sozialversicherungsnummer des Kindes

Vorzeitiger Besuch der Volksschule

Kinder, die in der Zeit vom 1. September 2007 bis 1. März 2008 das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Ansuchen um die Aufnahme solcher Kinder sind nur im Rahmen der Schülereinschreibung in der Volksschule zu stellen.

frühe Sprachförderung

Im Zuge der Einschreibung ist festzustellen, ob eine frühe Sprachförderung durch die Stadt Wien empfohlen wird. Umfangreiche Informationen dazu sind auf der zu diesem Zweck eingerichteten Homepage www.sprachbaum.at verfügbar. Die Organisation der frühen Sprachförderung erfolgt nach Abschluss der Schülereinschreibung seitens der MA10 entweder im Rahmen des Kindergartenbesuches oder im Rahmen eigens dafür eingerichteter Kurse.

Bedarfserhebung für die Tagesbetreuung

  1. Im Oktober/November wurde der "Elternbrief" über die verschiedenen Formen der Tagesbetreuung gemeinsam mit der "Einladung zur Schülereinschreibung" über die Schülermatrik an die Eltern der in Wien hauptgemeldeten Kinder versendet. Übersichtslisten mit schulischen und außerschulischen Tagesbetreuungsangeboten des jeweiligen Bezirks liegen ab November in allen Inspektionskanzleien, Volksschulen bzw. Servicestellen der Wiener Kindergärten auf.
  2. Das Schulrechtspaket 2005 regelt, dass bei der Errichtung einer schulischen Tagesbetreuung (klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend) nicht nur auf "andere regionale Betreuungsangebote", sondern auch auf die "räumlichen Voraussetzungen" zu achten ist. In diesem Sinne ist es personalpolitisch und wirtschaftlich erforderlich, vorerst bestehende Einrichtungen und deren Angebot in vollem Ausmaß zu nutzen. Darüber hinaus ist es notwendig, die Dringlichkeit des Bedarfs zu erheben, die sich wie folgt reihen lässt:
    • Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten bzw. von AlleinerzieherInnen
    • in Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte bzw. AlleinerzieherInnen
    • Soziale Härtefälle
  3. Bezüglich Betreuungsplatz/Schulplatz können Prioritäten gesetzt werden:
    • Betreuungsplatz wichtiger als gewünschter Schulstandort:
      Es kann sein, dass zur Sicherstellung eines Betreuungsplatzes ein anderer Schulstandort angeboten werden muss.
    • Betreuungsplatz nicht wichtiger als gewünschter Schulstandort:
      Zur Sicherstellung eines Betreuungsplatzes wird kein anderer Schulstandort angeboten. Dies ist jedoch nicht mit einer Schulplatzgarantie am gewünschten Schulstandort gleichzusetzen, da die Schulplatzeinteilung auch von weiteren Faktoren abhängig ist (Geschwisterkinder, Wohnortnähe,...).
  4. Weder im schulischen Bereich noch im Hortbereich der Stadt Wien gibt es Vormerkungen. Die Bedarfsmeldung ist keineswegs als fixe Betreuungsplatzzusage zu verstehen.
  5. Eine bereits erfolgte Anmeldung in einer privaten Betreuungseinrichtung muss angegeben werden und wird als verbindlich angesehen.
  6. Bedarfsmeldungen werden bereits während der Schülereinschreibung laufend über die zuständige Bezirksschulinspektionskanzlei an die zuständige Servicestelle der Magistratsabteilung 10 weiter geleitet. Es können nur vollständig ausgefüllte Anmeldeblätter berücksichtigt werden.
  7. Die "Regionale Aufnahmekommission" setzt sich aus der/dem BezirksschulinspektorIn (Vorsitz), der/dem pädagogischen RegionalleiterIn der MA 10, einer/einem VertreterIn des Vereines "Wiener Kinder- und Jugendbetreuung" und VertreterInnen von privaten Einrichtungen zusammen.
    Die Aufnahmekommission kann entscheiden, ob weitere MitarbeiterInnen (Schulen, Horte, Kindergärten) oder BezirksvertreterInnen an den Sitzungen teilnehmen sollen. Zielsetzung der "Regionalen Aufnahmekommission" ist es, möglichst alle Bedarfsmeldungen den zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen zuzuweisen.
    Das Ergebnis der Kommission wird den Eltern bis Ende März schriftlich mitgeteilt:
    • Ganztagsvolksschule – Offene Volksschule: durch die aufnehmende Schule
    • "Lern- und Freizeitklub" und Hort (öffentlich & privat): durch die Magistratsabteilung 10.
  8. Ermäßigung des Betreuungsbeitrages: Die KundenbetreuerInnen in den Servicestellen der MA 10-Wiener Kindergärten berechnen auf Grund der Einkommensunterlagen der Eltern die Bemessungsgrundlage für eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages.
    Nach Zusage des schulischen Tagesbetreuungsplatzes bzw. eines Platzes im Lern- und Freizeitklub kann die Erstfeststellung der Bemessungsgrundlage bis 15. Mai in der zuständigen Servicestelle der MA10 - Wiener Kindergärten beantragt werden. Eine Ermäßigung in einem städtischen oder privaten Hort wird im Rahmen dieser Einrichtungen geregelt.
    Das Antragsformular zur Ermäßigung des Betreuungsbeitrages erhalten die Erziehungsberechtigten
    • von der Schule mit der Zusage eines Betreuungsplatzes in einer Ganztags- bzw. Offenen Schule
    • vom Verein "Wiener Kinder- und Jugendbetreuung" nach Zusage eines Betreuungsplatzes in einem Lern und Freizeitklub
    • mit dem Zusageschreiben der MA10-Wiener Kindergärten für einen Betreuungsplatz in einem Hort der Stadt Wien
    • bei der privaten Betreuungseinrichtung nach Zusage eines Betreuungsplatzes in der privaten Betreuungseinrichtung