Einschreibung in die Volksschule: Unterschied zwischen den Versionen

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(Schulreifefeststellung 2009/10, Datenerfassung 2010/11)
 
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Aktuelle Version vom 11. November 2008, 16:58 Uhr

Schuljahr 2009/10

Die Erfassung der Daten (Wunschschule, Tagesbetreuungsbedarf,...) der ab dem Schuljahr 2009/10 schulpflichtigen Kinder erfolgte im April/Mai 2008 im Rahmen der Datenerfassung für das Schuljahr 2009/10.

Ab 26. November 2008 werden den Eltern/Erziehungsberechtigten die Zusagen bzw. Alternativangebote für Tagesbetreuungsplätze zugesandt.

Die Feststellung der Schulreife erfolgt erstmals getrennt von der Datenerfassung im Zeitraum 15. April bis 24. April 2009.

Schuljahr 2010/11

Für das Schuljahr 2010/11 finden die Schülereinschreibungen vom 23. Februar bis 6. März 2009 statt.
Montag bis Freitag: jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstag: zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr
Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrer Wunschschule. Die Liste unserer Schulen finden sie hier.

Frühe Sprachförderung

Laut § 3 Absatz 3 des Schulunterrichtsgesetzes haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache (= Deutsch) soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe werden an den Kindergärten Kurse zur frühen Sprachförderung eingerichtet, die im September 2009 starten. Die Feststellung, ob so ein Kursbesuch für das Kind empfehlenswert ist, erfolgt in den Kindergärten im Frühjahr 2009. Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, werden zu diesem Zweck von den Wiener Kindergärten (MA 10) eingeladen.

Schüleraufnahmeverfahren

Für die Aufnahme erforderliche Dokumente und Unterlagen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Meldenachweis:
    • Einladung zur Schülereinschreibung oder
    • eine aktuelle Meldebestätigung (erhältlich bei jedem Magistratischen Bezirksamt) oder
    • eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)
  3. eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde
  4. Nachweis des religiösen Bekenntnisses des Kindes
  5. Sozialversicherungsnummer des Kindes

Vorzeitiger Besuch der Volksschule

Kinder, die in der Zeit vom 1. September 2010 bis 1. März 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Ansuchen um die Aufnahme solcher Kinder sind im Rahmen der Schülereinschreibung in der Volksschule zu stellen.