Einschreibung in die Volksschule: Unterschied zwischen den Versionen
(Schülereinschreibung 2009/10) |
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− | Für das '''Schuljahr | + | Für das '''Schuljahr 2009/10''' finden die Schülereinschreibungen voraussichtlich vom '''28. bis 30. April 2008, vom 5. bis 9. und vom 14. bis 18. Mai 2008''' statt.<br> |
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'''Dienstag''': zusätzlich von '''14:00 bis 17:00 Uhr''' | '''Dienstag''': zusätzlich von '''14:00 bis 17:00 Uhr''' | ||
− | Der Stadtschulrat für Wien hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien (MA 10, MA 56) und | + | == Frühe Sprachförderung == |
+ | Laut § 3 Absatz 3 des Schulunterrichtsgesetzes haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache (= Deutsch) soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe werden an den Kindergärten Kurse zur frühen Sprachförderung eingerichtet, die im September 2008 starten. Die Feststellung, ob so ein Kursbesuch für das Kind empfehlenswert ist, erfolgt in den Kindergärten im Zeitraum Juni 2008. Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, werden zu diesem Zweck von den Wiener Kindergärten (MA 10) eingeladen. | ||
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+ | <!-- Der Stadtschulrat für Wien hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien (MA 10, MA 56) und | ||
dem Verein „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ bezüglich des Aufnahmeverfahrens von | dem Verein „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ bezüglich des Aufnahmeverfahrens von | ||
− | Schulneulingen, der Erfassung des frühen Sprachförderbedarfes und der Bedarfserhebung für Tagesbetreuung Folgendes vereinbart: | + | Schulneulingen, der Erfassung des frühen Sprachförderbedarfes und der Bedarfserhebung für Tagesbetreuung Folgendes vereinbart: --> |
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== Schüleraufnahmeverfahren == | == Schüleraufnahmeverfahren == | ||
Für die Aufnahme '''erforderliche Dokumente und Unterlagen''': | Für die Aufnahme '''erforderliche Dokumente und Unterlagen''': | ||
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== Vorzeitiger Besuch der Volksschule == | == Vorzeitiger Besuch der Volksschule == | ||
− | Kinder, die in der Zeit vom 1. September | + | Kinder, die in der Zeit vom 1. September 2009 bis 1. März 2010 das sechste Lebensjahr vollenden, |
schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, | schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, | ||
können '''auf Antrag''' der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. | können '''auf Antrag''' der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. | ||
− | Die Ansuchen um die Aufnahme solcher Kinder sind | + | Die Ansuchen um die Aufnahme solcher Kinder sind im Rahmen der Schülereinschreibung |
in der Volksschule zu stellen. | in der Volksschule zu stellen. | ||
− | == | + | <!-- == Frühe Sprachförderung == |
Im Zuge der Einschreibung ist festzustellen, ob eine frühe Sprachförderung durch die | Im Zuge der Einschreibung ist festzustellen, ob eine frühe Sprachförderung durch die | ||
Stadt Wien empfohlen wird. Umfangreiche Informationen dazu sind auf der zu diesem Zweck eingerichteten Homepage [http://www.sprachbaum.at www.sprachbaum.at] verfügbar. | Stadt Wien empfohlen wird. Umfangreiche Informationen dazu sind auf der zu diesem Zweck eingerichteten Homepage [http://www.sprachbaum.at www.sprachbaum.at] verfügbar. | ||
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== Bedarfserhebung für die Tagesbetreuung == | == Bedarfserhebung für die Tagesbetreuung == | ||
− | # Im | + | # Im März/April wird der "Elternbrief" über die verschiedenen Formen der Tagesbetreuung gemeinsam mit der "Einladung zur Schülereinschreibung" über die Schülermatrik an die Eltern der in Wien hauptgemeldeten Kinder versendet. Übersichtslisten mit schulischen und außerschulischen Tagesbetreuungsangeboten des jeweiligen Bezirks liegen dann in allen Inspektionskanzleien, Volksschulen bzw. Servicestellen der Wiener Kindergärten auf. |
# Das Schulrechtspaket 2005 regelt, dass bei der Errichtung einer schulischen Tagesbetreuung (klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend) nicht nur auf "andere regionale Betreuungsangebote", sondern auch auf die "räumlichen Voraussetzungen" zu achten ist. In diesem Sinne ist es personalpolitisch und wirtschaftlich erforderlich, vorerst bestehende Einrichtungen und deren Angebot in vollem Ausmaß zu nutzen. Darüber hinaus ist es notwendig, die '''Dringlichkeit des Bedarfs''' zu erheben, die sich wie folgt reihen lässt: | # Das Schulrechtspaket 2005 regelt, dass bei der Errichtung einer schulischen Tagesbetreuung (klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend) nicht nur auf "andere regionale Betreuungsangebote", sondern auch auf die "räumlichen Voraussetzungen" zu achten ist. In diesem Sinne ist es personalpolitisch und wirtschaftlich erforderlich, vorerst bestehende Einrichtungen und deren Angebot in vollem Ausmaß zu nutzen. Darüber hinaus ist es notwendig, die '''Dringlichkeit des Bedarfs''' zu erheben, die sich wie folgt reihen lässt: | ||
#* Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten bzw. von AlleinerzieherInnen | #* Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten bzw. von AlleinerzieherInnen |
Version vom 2. März 2008, 03:51 Uhr
Für das Schuljahr 2009/10 finden die Schülereinschreibungen voraussichtlich vom 28. bis 30. April 2008, vom 5. bis 9. und vom 14. bis 18. Mai 2008 statt.
Montag bis Freitag: jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstag: zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr
Frühe Sprachförderung
Laut § 3 Absatz 3 des Schulunterrichtsgesetzes haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache (= Deutsch) soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe werden an den Kindergärten Kurse zur frühen Sprachförderung eingerichtet, die im September 2008 starten. Die Feststellung, ob so ein Kursbesuch für das Kind empfehlenswert ist, erfolgt in den Kindergärten im Zeitraum Juni 2008. Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, werden zu diesem Zweck von den Wiener Kindergärten (MA 10) eingeladen.
Schüleraufnahmeverfahren
Für die Aufnahme erforderliche Dokumente und Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldenachweis:
- Einladung zur Schülereinschreibung oder
- eine aktuelle Meldebestätigung (erhältlich bei jedem Magistratischen Bezirksamt) oder
- eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)
- eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde
- Nachweis des religiösen Bekenntnisses des Kindes
- Sozialversicherungsnummer des Kindes
Vorzeitiger Besuch der Volksschule
Kinder, die in der Zeit vom 1. September 2009 bis 1. März 2010 das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Ansuchen um die Aufnahme solcher Kinder sind im Rahmen der Schülereinschreibung in der Volksschule zu stellen.