Einschreibung in die Volksschule: Unterschied zwischen den Versionen

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(Schülereinschreibung 2007/08)
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Für das '''Schuljahr 2006/07''' finden die Schülereinschreibungen vom '''9. bis 20. Jänner 2006''' statt:</br>
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Für das '''Schuljahr 2007/08''' finden die Schülereinschreibungen vom '''1. bis 15. Dezember 2006''' statt:<br>
'''Montag bis Freitag''': jeweils von '''8:00 bis 12:00 Uhr''',</br>
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'''Freitag bis Freitag''': jeweils von '''8:00 bis 12:00 Uhr''',<br>
 
'''Dienstag''': zusätzlich von '''14:00 bis 17:00 Uhr'''
 
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# Nachweis des religiösen Bekenntnisses des Kindes
 
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# Sozialversicherungsnummer des Kindes
 
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== Vorzeitiger Besuch der Volksschule ==
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Kinder, die in der Zeit vom 1. September 2007 bis 1. März 2008 das sechste Lebensjahr vollenden,
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schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen,
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können '''auf Antrag''' der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
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Die Ansuchen um die Aufnahme solcher Kinder sind nur im Rahmen der Schülereinschreibung
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in der Volksschule zu stellen.
  
 
== frühe Sprachförderung ==
 
== frühe Sprachförderung ==
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== Bedarfserhebung für die Tagesbetreuung ==
 
== Bedarfserhebung für die Tagesbetreuung ==
# Im Dezember wurde der „Elternbrief“ über die verschiedenen Formen der Tagesbetreuung gemeinsam mit der „Einladung zur Schülereinschreibung“ über die Schülermatrik an die Eltern der in Wien hauptgemeldeten Kinder versendet. Diese liegen auch in kroatischer bzw. türkischer Sprache in der Schulberatung für MigrantInnen (1070 Wien, Kenyongasse 15/4. Stock, Tel. 512 69 06) auf.
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# Im Oktober/November wurde der "Elternbrief" über die verschiedenen Formen der Tagesbetreuung gemeinsam mit der "Einladung zur Schülereinschreibung" über die Schülermatrik an die Eltern der in Wien hauptgemeldeten Kinder versendet. Übersichtslisten mit schulischen und außerschulischen Tagesbetreuungsangeboten des jeweiligen Bezirks liegen ab November in allen Inspektionskanzleien, Volksschulen bzw. Servicestellen der Wiener Kindergärten auf.
# Übersichtslisten mit schulischen und außerschulischen Tagesbetreuungsangeboten des jeweiligen Bezirks liegen in allen Inspektionskanzleien, Volksschulen bzw. Servicestellen der Wiener Kindergärten auf.
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# Das Schulrechtspaket 2005 regelt, dass bei der Errichtung einer schulischen Tagesbetreuung (klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend) nicht nur auf "andere regionale Betreuungsangebote", sondern auch auf die "räumlichen Voraussetzungen" zu achten ist. In diesem Sinne ist es personalpolitisch und wirtschaftlich erforderlich, vorerst bestehende Einrichtungen und deren Angebot in vollem Ausmaß zu nutzen. Darüber hinaus ist es notwendig, die '''Dringlichkeit des Bedarfs''' zu erheben, die sich wie folgt reihen lässt:
# Das Schulrechtspaket 2005 regelt, dass an Schulstandorten nur dann eine klassen-, schulstufen oder schulübergreifende Tagesbetreuung zu führen ist, wenn die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind und nicht auf andere bestehende regionale Betreuungsangebote zurückgegriffen werden kann. Daher ist es notwendig, die '''Dringlichkeit des Bedarfs''' zu erheben, die sich wie folgt reihen lässt:
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#* Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten bzw. von AlleinerzieherInnen
#* Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten
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#* in Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte bzw. AlleinerzieherInnen
#* Berufstätigkeit von Alleinerzieher/innen
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#* Soziale Härtefälle
#* in Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerzieher/innen
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# Bezüglich Betreuungsplatz/Schulplatz können Prioritäten gesetzt werden:
#* Soziale Notfälle</br>Die Meldung des Bedarfs an Tagesbetreuung ist verbindlich.
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#* '''Betreuungsplatz wichtiger''' als gewünschter Schulstandort:<br>Es kann sein, dass zur Sicherstellung eines Betreuungsplatzes ein anderer Schulstandort angeboten werden muss.
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#* '''Betreuungsplatz ''nicht'' wichtiger''' als gewünschter Schulstandort:<br>Zur Sicherstellung eines Betreuungsplatzes wird kein anderer Schulstandort angeboten. Dies ist jedoch nicht mit einer Schulplatzgarantie am gewünschten Schulstandort gleichzusetzen, da die Schulplatzeinteilung auch von weiteren Faktoren abhängig ist (Geschwisterkinder, Wohnortnähe,...).
 
# Weder im schulischen Bereich noch im Hortbereich der Stadt Wien gibt es Vormerkungen. Die Bedarfsmeldung ist keineswegs als fixe Betreuungsplatzzusage zu verstehen.
 
# Weder im schulischen Bereich noch im Hortbereich der Stadt Wien gibt es Vormerkungen. Die Bedarfsmeldung ist keineswegs als fixe Betreuungsplatzzusage zu verstehen.
# Die Bedarfsmeldungen werden bereits während der Schülereinschreibung laufend über die zuständige Inspektionskanzlei an die zuständige Einrichtung der MA 10 weiter geleitet.
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# Eine bereits erfolgte Anmeldung in einer privaten Betreuungseinrichtung muss angegeben werden und wird als verbindlich angesehen.
# Die „Regionale Aufnahmekommission“ setzt sich aus der/dem Bezirksschulinspektor/in (Vorsitz), der Kindergarteninspektorin der MA 10, einer/einem Vertreter/in des Vereines „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ und Vertreter/innen von privaten Einrichtungen zusammen.</br>'''Zielsetzung der „Regionalen Aufnahmekommission“ ist es, möglichst alle Bedarfsmeldungen den zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen zuzuweisen.'''</br>Das Ergebnis der Kommission wird den Eltern bis spätestens Mai schriftlich mitgeteilt.
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# Bedarfsmeldungen werden bereits während der Schülereinschreibung laufend über die zuständige Bezirksschulinspektionskanzlei an die zuständige Servicestelle der Magistratsabteilung 10 weiter geleitet. Es können nur vollständig ausgefüllte Anmeldeblätter berücksichtigt werden.
# '''Ermäßigung des Betreuungsbeitrages''': Das Antragsformular zur Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist bei einer schulischen Tagesbetreuung an der Schule erhältlich. In allen anderen Fällen wird dieses von der MA 10 übermittelt.
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# Die "Regionale Aufnahmekommission" setzt sich aus der/dem BezirksschulinspektorIn (Vorsitz), der/dem pädagogischen RegionalleiterIn der MA 10, einer/einem VertreterIn des Vereines "Wiener Kinder- und Jugendbetreuung" und VertreterInnen von privaten Einrichtungen zusammen.<br>Die Aufnahmekommission kann entscheiden, ob weitere MitarbeiterInnen (Schulen, Horte, Kindergärten) oder BezirksvertreterInnen an den Sitzungen teilnehmen sollen. '''Zielsetzung der "Regionalen Aufnahmekommission" ist es, möglichst alle Bedarfsmeldungen den zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen zuzuweisen.'''<br>Das Ergebnis der Kommission wird den Eltern '''bis Ende März''' schriftlich mitgeteilt:
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#* Ganztagsvolksschule – Offene Volksschule: durch die aufnehmende Schule
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#* "Lern- und Freizeitklub" und Hort (öffentlich & privat): durch die Magistratsabteilung 10.
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# '''Ermäßigung des Betreuungsbeitrages''': Die KundenbetreuerInnen in den Servicestellen der MA 10-Wiener Kindergärten berechnen auf Grund der Einkommensunterlagen der Eltern die Bemessungsgrundlage für eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages.<br>'''Nach Zusage''' des schulischen Tagesbetreuungsplatzes bzw. eines Platzes im Lern- und Freizeitklub kann die Erstfeststellung der Bemessungsgrundlage '''bis 15. Mai''' in der zuständigen Servicestelle der MA10 - Wiener Kindergärten beantragt werden. Eine Ermäßigung in einem städtischen oder privaten Hort wird im Rahmen dieser Einrichtungen geregelt.<br>Das '''Antragsformular''' zur Ermäßigung des Betreuungsbeitrages erhalten die Erziehungsberechtigten
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#* von der Schule mit der Zusage eines Betreuungsplatzes in einer Ganztags- bzw. Offenen Schule
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#* vom Verein "Wiener Kinder- und Jugendbetreuung" nach Zusage eines Betreuungsplatzes in einem Lern und Freizeitklub
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#* mit dem Zusageschreiben der MA10-Wiener Kindergärten für einen Betreuungsplatz in einem Hort der Stadt Wien
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#* bei der privaten Betreuungseinrichtung nach Zusage eines Betreuungsplatzes in der privaten Betreuungseinrichtung

Version vom 21. November 2006, 23:01 Uhr

Für das Schuljahr 2007/08 finden die Schülereinschreibungen vom 1. bis 15. Dezember 2006 statt:
Freitag bis Freitag: jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstag: zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr

Der Stadtschulrat für Wien hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien (MA 10, MA 56) und dem Verein „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ bezüglich des Aufnahmeverfahrens von Schulneulingen, der Erfassung des frühen Sprachförderbedarfes und der Bedarfserhebung für Tagesbetreuung Folgendes vereinbart:

Schüleraufnahmeverfahren

Für die Aufnahme erforderliche Dokumente und Unterlagen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Meldenachweis:
    • Einladung zur Schülereinschreibung oder
    • eine aktuelle Meldebestätigung (erhältlich bei jedem Magistratischen Bezirksamt) oder
    • eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)
  3. eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde
  4. Nachweis des religiösen Bekenntnisses des Kindes
  5. Sozialversicherungsnummer des Kindes


Vorzeitiger Besuch der Volksschule

Kinder, die in der Zeit vom 1. September 2007 bis 1. März 2008 das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Ansuchen um die Aufnahme solcher Kinder sind nur im Rahmen der Schülereinschreibung in der Volksschule zu stellen.

frühe Sprachförderung

Im Zuge der Einschreibung ist festzustellen, ob eine frühe Sprachförderung durch die Stadt Wien empfohlen wird. Umfangreiche Informationen dazu sind auf der zu diesem Zweck eingerichteten Homepage www.sprachbaum.at verfügbar. Die Organisation der frühen Sprachförderung erfolgt nach Abschluss der Schülereinschreibung seitens der MA10 entweder im Rahmen des Kindergartenbesuches oder im Rahmen eigens dafür eingerichteter Kurse.

Bedarfserhebung für die Tagesbetreuung

  1. Im Oktober/November wurde der "Elternbrief" über die verschiedenen Formen der Tagesbetreuung gemeinsam mit der "Einladung zur Schülereinschreibung" über die Schülermatrik an die Eltern der in Wien hauptgemeldeten Kinder versendet. Übersichtslisten mit schulischen und außerschulischen Tagesbetreuungsangeboten des jeweiligen Bezirks liegen ab November in allen Inspektionskanzleien, Volksschulen bzw. Servicestellen der Wiener Kindergärten auf.
  2. Das Schulrechtspaket 2005 regelt, dass bei der Errichtung einer schulischen Tagesbetreuung (klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend) nicht nur auf "andere regionale Betreuungsangebote", sondern auch auf die "räumlichen Voraussetzungen" zu achten ist. In diesem Sinne ist es personalpolitisch und wirtschaftlich erforderlich, vorerst bestehende Einrichtungen und deren Angebot in vollem Ausmaß zu nutzen. Darüber hinaus ist es notwendig, die Dringlichkeit des Bedarfs zu erheben, die sich wie folgt reihen lässt:
    • Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten bzw. von AlleinerzieherInnen
    • in Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte bzw. AlleinerzieherInnen
    • Soziale Härtefälle
  3. Bezüglich Betreuungsplatz/Schulplatz können Prioritäten gesetzt werden:
    • Betreuungsplatz wichtiger als gewünschter Schulstandort:
      Es kann sein, dass zur Sicherstellung eines Betreuungsplatzes ein anderer Schulstandort angeboten werden muss.
    • Betreuungsplatz nicht wichtiger als gewünschter Schulstandort:
      Zur Sicherstellung eines Betreuungsplatzes wird kein anderer Schulstandort angeboten. Dies ist jedoch nicht mit einer Schulplatzgarantie am gewünschten Schulstandort gleichzusetzen, da die Schulplatzeinteilung auch von weiteren Faktoren abhängig ist (Geschwisterkinder, Wohnortnähe,...).
  4. Weder im schulischen Bereich noch im Hortbereich der Stadt Wien gibt es Vormerkungen. Die Bedarfsmeldung ist keineswegs als fixe Betreuungsplatzzusage zu verstehen.
  5. Eine bereits erfolgte Anmeldung in einer privaten Betreuungseinrichtung muss angegeben werden und wird als verbindlich angesehen.
  6. Bedarfsmeldungen werden bereits während der Schülereinschreibung laufend über die zuständige Bezirksschulinspektionskanzlei an die zuständige Servicestelle der Magistratsabteilung 10 weiter geleitet. Es können nur vollständig ausgefüllte Anmeldeblätter berücksichtigt werden.
  7. Die "Regionale Aufnahmekommission" setzt sich aus der/dem BezirksschulinspektorIn (Vorsitz), der/dem pädagogischen RegionalleiterIn der MA 10, einer/einem VertreterIn des Vereines "Wiener Kinder- und Jugendbetreuung" und VertreterInnen von privaten Einrichtungen zusammen.
    Die Aufnahmekommission kann entscheiden, ob weitere MitarbeiterInnen (Schulen, Horte, Kindergärten) oder BezirksvertreterInnen an den Sitzungen teilnehmen sollen. Zielsetzung der "Regionalen Aufnahmekommission" ist es, möglichst alle Bedarfsmeldungen den zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen zuzuweisen.
    Das Ergebnis der Kommission wird den Eltern bis Ende März schriftlich mitgeteilt:
    • Ganztagsvolksschule – Offene Volksschule: durch die aufnehmende Schule
    • "Lern- und Freizeitklub" und Hort (öffentlich & privat): durch die Magistratsabteilung 10.
  8. Ermäßigung des Betreuungsbeitrages: Die KundenbetreuerInnen in den Servicestellen der MA 10-Wiener Kindergärten berechnen auf Grund der Einkommensunterlagen der Eltern die Bemessungsgrundlage für eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages.
    Nach Zusage des schulischen Tagesbetreuungsplatzes bzw. eines Platzes im Lern- und Freizeitklub kann die Erstfeststellung der Bemessungsgrundlage bis 15. Mai in der zuständigen Servicestelle der MA10 - Wiener Kindergärten beantragt werden. Eine Ermäßigung in einem städtischen oder privaten Hort wird im Rahmen dieser Einrichtungen geregelt.
    Das Antragsformular zur Ermäßigung des Betreuungsbeitrages erhalten die Erziehungsberechtigten
    • von der Schule mit der Zusage eines Betreuungsplatzes in einer Ganztags- bzw. Offenen Schule
    • vom Verein "Wiener Kinder- und Jugendbetreuung" nach Zusage eines Betreuungsplatzes in einem Lern und Freizeitklub
    • mit dem Zusageschreiben der MA10-Wiener Kindergärten für einen Betreuungsplatz in einem Hort der Stadt Wien
    • bei der privaten Betreuungseinrichtung nach Zusage eines Betreuungsplatzes in der privaten Betreuungseinrichtung