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Für öffentliche Pflichtschulen zuständig ist die jeweilige [[wikipedia:de:Gemeinde_%28%C3%96sterreich%29|Gemeinde]], während für öffentliche höhere Schulen der [[Schulerhalter]] der Bund ist.
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Für öffentliche Pflichtschulen zuständig ist die jeweilige [[wikipedia:de:Gemeinde_%28%C3%96sterreich%29|Gemeinde]], während für öffentliche höhere Schulen der [[Schulerhalter]] der [[wikipedia:de:Bundesministerium_f%C3%BCr_Bildung%2C_Wissenschaft_und_Kultur|Bund]] ist.
  
 
Die Gehälter der Lehrer/innen an Pflichtschulen werden vom Amt der zuständigen Landesregierung ausbezahlt. Dieses erhält diese Kosten ganz ([[APS]]) oder teilweise ([[BPS]]) vom Bund im Rahmen der genehmigten Planstellen refundiert.
 
Die Gehälter der Lehrer/innen an Pflichtschulen werden vom Amt der zuständigen Landesregierung ausbezahlt. Dieses erhält diese Kosten ganz ([[APS]]) oder teilweise ([[BPS]]) vom Bund im Rahmen der genehmigten Planstellen refundiert.
 
Die Gehälter der Lehrer/innen an höheren Schulen werden vom Bund ausbezahlt.
 
Die Gehälter der Lehrer/innen an höheren Schulen werden vom Bund ausbezahlt.

Version vom 5. Mai 2005, 19:16 Uhr

APS = Abkürzung für allgemein bildende Pflichtschulen.
Darunter versteht man folgende Schularten:

  • Volksschulen
  • Hauptschulen
  • Sonderschulen
  • Polytechnische Schulen

Mit den berufsbildenden Pflichtschulen (BPS) - kurz Berufsschulen genannt - zusammen bilden sie die Gruppe der Pflichtschulen.

Zuständige Schulaufsichtsorgane für die APS sind die Bezirksschulinspektor/innen, für die BPS die Berufsschulinspektor/innen.


Für öffentliche Pflichtschulen zuständig ist die jeweilige Gemeinde, während für öffentliche höhere Schulen der Schulerhalter der Bund ist.

Die Gehälter der Lehrer/innen an Pflichtschulen werden vom Amt der zuständigen Landesregierung ausbezahlt. Dieses erhält diese Kosten ganz (APS) oder teilweise (BPS) vom Bund im Rahmen der genehmigten Planstellen refundiert. Die Gehälter der Lehrer/innen an höheren Schulen werden vom Bund ausbezahlt.